Erbrechtliche Gestaltung ist die seltene Beratung, bei der sich Fehler im Nachhinein oft nicht beheben lassen. Umso wichtiger ist, dass jede Entscheidung rechtlich, steuerlich und familiär zusammen gedacht wird. Wir beraten von der Testamentsgestaltung bis zur Nachlassabwicklung und Testamentsvollstreckung – und vertreten auch Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Sowohl im Rahmen langjähriger Mandatsbeziehungen als auch bei punktuellen Anliegen.
Erbrechtliche Fragestellungen betreffen nicht nur rechtliche und steuerliche Aspekte, sondern häufig auch persönliche und familiäre Konstellationen. Wir entwickeln Lösungen, die Klarheit schaffen und unterschiedliche Interessen ausgewogen berücksichtigen.
Erbschaftsteuer lässt sich selten vermeiden, aber fast immer deutlich reduzieren. Mit Freibeträgen und Instrumenten wie Güterstandsschaukel und vorweggenommener Erbfolge.
Sichere Unternehmensfortführung durch klar geregelte Nachfolge und steuerliche Optimierung.
Nach einer Scheidung gilt es, die Kinder abzusichern – und zu verhindern, dass der Ex-Partner indirekt mitprofitiert.
Kinder oder Angehörige mit Behinderung absichern, ohne dass Sozialleistungsansprüche verloren gehen. Hochspezialisierte Gestaltung mit Vor- und Nacherbschaft.
Vermögensnachfolge so gestalten, dass Pflichtteilsansprüche minimiert oder vermieden werden.
Auskunfts, Wertermittlungs- und Zahlungsansprüche gegenüber Erben konsequent durchsetzen – für Pflichtteilsberechtigte, die zu ihrem Recht kommen wollen.
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