Profitieren Sie auch im Rahmen erbrechtlicher Fragestellungen von unserer rechtsgebietsübergreifenden Beratung, die stets sämtliche rechtliche Aspekte berücksichtigt und den Fokus dabei auf das Steuerrecht legt, um zu vermeiden, dass Ihre Nachfolgeplanung zu unerwünschten steuerlichen Konsequenzen führt.
Eine unserer Kernkompetenzen ist die umfassende Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolge sowie bei der Strukturierung und Weitergabe Ihres Vermögens an die nächste Generation oder an familienfremde Dritte unter Berücksichtigung sämtlicher erb-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte.
Unsere Steuerberater und Rechtsanwälte begleiten Sie bei allen steuerlichen Fragestellungen. Von der Finanz- und Lohnbuchhaltung, der laufenden steuerlichen Beratung, der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen über die internationale Steuerplanung, das Umwandlungssteuerrecht bis hin zur Erstellung steuerlicher Gutachten.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Geschäftsführer/Vorstände und leitende Angestellte – durch spezialisierte und lösungsorientierte Rechtsanwälte
Unsere Steuerberater und Rechtsanwälte unterstützen Sie bei komplexen steuerlichen Problemstellungen bereits im Vorfeld durch die Erstellung steuerlicher Gutachten und die Einholung von verbindlichen Auskünften. Daneben vertreten wir Ihre Interessen im Rahmen von Betriebsprüfungen sowie in außergerichtlichen und gerichtlichen Steuerstreitverfahren.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen in nahezu allen Fragen des Wirtschaftsrechts (v.a. Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht) zur Seite. Von der Gründung, vom Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen (M&A) über Umwandlungen und Umstrukturierungen bis zur Erstellung, Prüfung und Optimierung von Verträgen können Sie auf unsere Expertise zählen.
Daneben bieten wir Ihnen umfassende Beratung im Bereich des allgemeinen Zivilrechts. Dabei decken wir sämtliche Bereiche des Bürgerlichen Gesetzbuches und sonstigen Zivilrechts ab, insbesondere das Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Arbeitsrecht und Dienstvertragsrecht sowie das Anlegerschutzrecht.
Unsere Dienstleistungen umfassen die Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Beratung in Bezug auf Statusfragen bei Geschäftsführern, Freelancern und neuartigen Beschäftigungsformen.