Der Hauptzweck des Unternehmertestamentes ist es, die Unternehmensnachfolge einfach, eindeutig, wirksam und vorausschauend zu regeln, um Streit zu vermeiden und um die Unternehmensfortführung sicherzustellen. Die Besonderheit des Testaments eines Unternehmers besteht darin, dass es regelmäßig komplexe Fragen im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht aufwirft. Ausschlaggebend für eine gelungene Gestaltung des Unternehmertestaments sind neben den Besonderheiten dieser Rechtsgebiete, die rechtlich einwandfreie und vorausschauende Berücksichtigung der Lebenssituation und der Regelungsziele des Unternehmers.
Die Kunst der Gestaltung des Unternehmertestaments besteht zumeist darin, im Rahmen der rechtlichen Vorgaben sinnvolle Regelungen zu finden, die auf den betreffenden Unternehmer als Erblasser, sein Vermögen, seine Erben und ganz besonders auf das Unternehmen individuell und zukunftssicher zugeschnitten sind. Zudem sind vielfach bereits im Vorfeld verschiedene Maßnahmen empfehlenswert, die eine reibungslose Nachfolge im Todesfall gewährleisten. Hierzu gehören beispielsweise die Umwandlung eines Unternehmens zur Verhinderung einer späteren Zersplitterung der Gesellschafter- und Machtstrukturen im Unternehmen, die Ergreifung von Maßnahmen zur Minderung von Pflichtteilsansprüchen sowie die Anpassung von Gesellschaftsverträgen.
Bei der Entwicklung eines Unternehmertestaments sind neben der Bestimmung geeigneter Nachfolger vor allem auch mögliche Pflichtteilsansprüche und eine mögliche Steuerbelastung zu beachten, die oftmals dazu geeignet sein können, eine gelungene Unternehmensnachfolge durch den Liquiditätsabfluss zu gefährden.
Daneben wird in den meisten Fällen die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in Betracht zu ziehen sein. Hierdurch kann ein temporäres Machtvakuum im Unternehmen vermieden werden und zugleich sichergestellt werden, dass die Anordnungen des Erblassers auch in dessen Sinne umgesetzt werden. Die Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei Welzer & Partner helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung eines individuellen Unternehmertestaments unter Berücksichtigung steuerlicher Optimierungsmöglichkeiten und stehen Ihnen zugleich als Testamentsvollstrecker zur Absicherung Ihres Unternehmertestaments zur Verfügung.
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