Häufig werden gemeinschaftliche Testamente (Testamente von Ehegatten) als sogenannte „Berliner Testamente“ verfasst. Unter einem Berliner Testament ist ein Testament zu verstehen, in sich Ehegatten wechselseitig zu Erben einsetzen und darüber hinaus bestimmen, dass ein Dritter (oft die Kinder) Erbe des Längerlebenden sein soll.
Ein solches Testament kann nach dem Einheitsprinzip entweder so verfasst werden, dass der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Erstversterbenden Vollerbe wird und das Kind den Längerlebenden nach dessen Tod als Schlusserbe beerbt. Ein Berliner Testament kann aber auch so ausgestaltet werden, dass der überlebende Ehegatte Vorerbe und das Kind Nacherbe des erstverstorbenen Ehegatten sowie Schlusserbe des Längerlebenden sein soll (Trennungsprinzip).
Häufig ist aus steuerlichen Gründen von Berliner Testamenten abzuraten. So führt es bei größeren Nachlässen jenseits der persönlichen Freibeträge regelmäßig zur zweifachen Besteuerung des Vermögens des Erstverstorbenen innerhalb kurzer Zeit. Denn zum einen unterliegt das Vermögen beim Tod des erstversterbenden Ehegatten der Erbschaftsteuer. Sodann unterliegt es beim Tod des überlebenden Ehegatten in der Folge nochmals der Erbschaftsteuer, bevor es letztlich wie geplant bei den Kindern ankommt. Zugleich bleiben die Freibeträge der Kinder beim ersten Todesfall ungenutzt. Es bestehen jedoch durchaus Möglichkeiten Berliner Testamente so zu modifizieren, dass die geschilderten Nachteile vermieden werden können.
Ehegatten sollten nicht ohne intensive Beratung zu einem Berliner Testament greifen. Und es sollten vor allem auch alternative Lösungen, wie Vermächtnis- oder Nießbrauchslösungen in Betracht gezogen werden. Dabei werden die Kinder direkt zu Erben eingesetzt und dem überlebenden Ehegatten werden zu dessen Sicherstellung entweder bestimmte Nachlassgegenstände vermächtnisweise zugewandt oder der Nießbrauch am Nachlass eingeräumt. Die Stellung des überlebenden Ehegatten kann darüber hinaus durch die Einräumung der Stellung als Testamentsvollstrecker und der Bestimmung eines Teilungsverbotes deutlich gestärkt werden.
Die Steuerberater und Rechtsanwälte von Welzer & Partner beraten Sie gerne bei der Erstellung eines Berliner Testaments und zur Entwicklung von steuerlich vorteilhaften Alternativen im Umkreis von Villingen-Schwenningen, St. Georgen, Tuttlingen, Rottweil und Stuttgart.
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