Gibt es mehr als einen Erben, so bilden die Erben automatisch eine Erbengemeinschaft – egal ob sie damit einverstanden sind oder nicht. Die Interessen der einzelnen Miterben können dabei von Natur aus sehr unterschiedlich sein. Die Verteilung des Erbes auf alle Mitglieder der Erbengemeinschaft stellt daher fast jede Familie auf den Prüfstand.
Sobald ein Miterbe die Erbauseinandersetzung verlangt, müssen die Erben den Nachlass untereinander aufteilen und die einzelnen Nachlassgegenstände übertragen. Dafür gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Welche Vorgehensweise vorzugswürdig ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Eine Erbengemeinsacht muss jedoch nicht zwingend auseinandergesetzt werden. Sie kann einvernehmlich zeitlich unbegrenzt bestehen, führt jedoch dann oftmals zu Differenzen zwischen den Mitgliedern der Erbengemeinschaft, sodass früher oder später regelmäßig eine Erbauseinandersetzung durchzuführen ist. Dabei sind sich die Erben zumeist nicht einig, wer im Rahmen der Erbauseinandersetzung welche Nachlassgegenstände bekommen soll. Aber auch schon zuvor im Rahmen der Nachlassverwaltung kann es zu Differenzen zwischen den Erben kommen. Vielmals entstehen daher zwischen Miterben Streitereien, was zu einer erheblichen Verzögerung der Erbauseinandersetzung führen kann.
Die frühzeitige Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsanwalts kann helfen, Streitereien von Anfang an zu vermeiden und zugleich die Durchsetzung der Rechte des einzelnen Miterben sicherstellen und die Erbauseinandersetzung beschleunigen.
Die Rechtsanwälte von Welzer & Partner helfen Ihnen hierbei im Umkreis von Villingen-Schwenningen, St. Georgen, Tuttlingen, Rottweil und Stuttgart gerne.
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