Erbrecht

Erbrecht

Erbrechtliche Sachverhalte sind oftmals vielschichtig und komplex. Eine Lösung dieser komplexen Sachverhalte und Probleme ist regelmäßig nur unter Beachtung und Kenntnis unterschiedlicher Rechtsgebiete möglich. Hierbei spielen neben dem Erbrecht vor allem steuerliche, familienrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen eine ausschlaggebende Rolle. Sie profitieren in diesem Bereich von unserer rechtsgebietsübergreifenden Beratung durch unsere Rechtsanwälte und Steuerberater, die stets sämtliche rechtlichen Aspekte berücksichtigt und den Fokus dabei auf das Steuerrecht legt, um zu vermeiden, dass Ihre Nachfolgeplanung zu unerwünschten steuerlichen Konsequenzen führt.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen ein wirtschaftliches, steuerliches und rechtliches Gesamtkonzept zu entwickeln, das Ihrer individuellen Situation bestmöglich gerecht wird. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass wir maßgeschneiderte Lösungen für Sie entwerfen können und bereits im Vorfeld mögliche Streitigkeiten zwischen den Erben vermieden werden.

Zu unseren Tätigkeiten zählen insbesondere:

Nach dem Tode sind wir zudem als Testamentsvollstrecker tätig oder helfen Ihnen als Berater bei Fragen der Erbauseinandersetzung, der Geltendmachung, Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, bei Fragen der Testamentsauslegung, der Durchsetzung von sonstigen erbrechtlichen Ansprüchen (bspw. Vermächtnisansprüche) sowie bei Streitigkeiten im Rahmen von Erbengemeinschaften. Welche Strategie im jeweiligen Fall zum Ziel führt - von der kompromisslosen gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche bis zur einvernehmlichen Lösung im Familienkreis -, bestimmen unsere Rechtsanwälte gemeinsam mit Ihnen nach eingehender Prüfung und Beratung. Weiterhin fertigen wir für Sie Erbschaftsteuererklärungen an und vertreten Sie in etwaigen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden.

Zu unserem Dienstleistungsportfolio zählen unter anderem:

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Kanzlei Schwenningen

Johannesstraße 27
78056 Villingen-Schwenningen

Tel.: +49 (0) 77 20 / 99 74 0 - 00
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E-Mail: post@welzer.com


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Tel.: +49 (0) 711 / 28 69 99 - 00
Fax: +49 (0) 711 / 28 69 99 - 09

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Mehr zum Thema Erbrecht

» Steueroptimierte Testamente

Durch eine gut geplante und steueroptimierte Nachfolge kann die Steuerbelastung mit Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer hingegen oftmals erheblich reduziert oder gar vermieden werden.

» Unternehmertestament

Der Hauptzweck des Unternehmertestamentes ist es, die Unternehmensnachfolge einfach, eindeutig, wirksam und vorausschauend zu regeln, um Streit zu vermeiden und um die Unternehmensfortführung sicherzustellen. Die Besonderheit des Testaments eines Unternehmers besteht darin, dass es regelmäßig komplexe Fragen im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht aufwirft.

» Berliner Testament

Häufig werden gemeinschaftliche Testamente (Testamente von Ehegatten) als sogenannte „Berliner Testamente“ verfasst. Unter einem Berliner Testament ist ein Testament zu verstehen, in sich Ehegatten wechselseitig zu Erben einsetzen und darüber hinaus bestimmen, dass ein Dritter (oft die Kinder) Erbe des Längerlebenden sein soll.

» Ehegattentestament

Mit einem Ehegattentestament – auch gemeinschaftliches Testament genannt – können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner deshalb ihren gemeinsamen Nachlass regeln.

» Geschiedenentestament

Mit einem Geschiedenentestament wird deshalb das Ziel verfolgt, den geschiedenen Ehegatten und dessen einseitigen Verwandten langfristig von einer Teilhabe am Nachlass auszuschließen und zugleich eventuelle Pflichtteilsansprüche des geschiedenen Ehegatten wirtschaftlich auszuhöhlen.

» Behindertentestament

Bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen von Eltern oder sonstigen Verwandten behinderter Kinder ist es häufig gewünscht, nach dem Erbfall den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das dem Behinderten zugewandte Vermögen zu verhindern. Zugleich sollen ihm aber trotzdem Vorteile verschafft werden, die seine Lebensqualität verbessern

» Erbverträge

Erbverträge sind Verfügung von Todes wegen in der Form eines Vertrags zwischen mindestens zwei Personen, in dem mindestens eine Vertragspartei eine letztwillige Verfügung trifft. Ähnlich wie ein gemeinschaftliches Testament ermöglicht es dem Erblasser auch ein Erbvertrag, bindende Verfügungen von Todes wegen zu treffen.

» Vorweggenommene Erbfolge

Wer Vermögen besitzt, hat dafür in der Regel hart gearbeitet. Obwohl das Vermögen nicht mit ins Grab genommen werden kann, neigen Menschen dazu, die Nachfolgeplanung zu meiden. Das ist verständlich – ist dabei doch an das Ende des eigenen Lebens zu denken und sind mit der Nachfolgeplanung oftmals schwierige Entscheidungen verbunden.

» Entwurf von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Wer soll wichtige Entscheidungen im Unternehmen treffen und insbesondere die mit dem Notfall verbundenen finanziellen Angelegenheiten regeln? Mit einer Vorsorgevollmacht können derartige Probleme vermieden werden.

» Erstellung von Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen

Die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellt jedoch oftmals eine enorme Belastung dar und bringt die Gefahr mit sich, dass übertragenes Vermögen verkauft werden muss, um die angefallene Steuer zu begleichen.

» Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Nachfolgegestaltung. Ein kompetenter Testamentsvollstrecker kann das Vermögen schützen, den Willen des Erblassers durchsetzen und Streit um das Erbe verhindern und damit oftmals eine Zerschlagung des Nachlasses vermeiden.

» Beratung bei Erbauseinandersetzungen

Gibt es mehr als einen Erben, so bilden die Erben automatisch eine Erbengemeinschaft – egal ob sie damit einverstanden sind oder nicht. Die Interessen der einzelnen Miterben können dabei von Natur aus sehr unterschiedlich sein. Die Verteilung des Erbes auf alle Mitglieder der Erbengemeinschaft stellt daher fast jede Familie auf den Prüfstand.

» Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen

Neben der gesetzlichen Erbfolge, mit der oftmals nicht alle Erben einverstanden sind, oder einer Erbengemeinschaft, können auch fehlerhafte Testamente und Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblasser oder der Gültigkeit eines Testaments Auslöser für einen Erbstreit sein.

» Begleitung und Abwicklung von Erbengemeinschaften

Gibt es mehr als einen Erben, so bilden die Erben automatisch eine Erbengemeinschaft – egal ob sie damit einverstanden sind oder nicht. Die Interessen der einzelnen Miterben können dabei von Natur aus sehr unterschiedlich sein.

» Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen

Im Erbfall kann durch die Ausschlagung der Erbschaft oder durch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen eine erhebliche Reduzierung der Steuerbelastung möglich sein.

» Entwicklung von Pflichtteilsvermeidungsstrategien (bspw. Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge)

Unter dem Begriff des Pflichtteils ist der grundsätzlich unentziehbare Mindestanteil der Pflichtteilsberechtigten am Nachlass des Erblassers zu verstehen. Das bedeutet, dass eine Enterbung, zum Beispiel der Kinder des Erblassers, nicht dazu führt, dass die Kinder gar nichts erhalten, sondern sie bekommen zumindest ihren Pflichtteil.