Die Testamentsvollstreckung gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Nachfolgegestaltung. Ein kompetenter Testamentsvollstrecker kann das Vermögen schützen, den Willen des Erblassers durchsetzen und Streit um das Erbe verhindern und damit oftmals eine Zerschlagung des Nachlasses vermeiden. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kommt aber auch dann in Betracht, wenn die Erben nicht in der Lage sind, den Erbfall abzuwickeln und/oder den Nachlass zu verwalten, weil sie z.B. unerfahren oder gar minderjährig sind. Auch ein drohender Zugriff ungeliebter Dritter wie Gläubiger, Sozialbehörden oder Ex-Ehegatten auf das Vermögen können eine Testamentsvollstreckung erforderlich machen.
Auch im Bereich der Unternehmensnachfolge kann einem kompetenten Testamentsvollstrecker eine bedeutende Rolle zukommen. So kann er einen Betrieb durch den Generationswechsel führen und Abkömmlinge des Erblassers langsam an ihre verantwortungsvolle Aufgabe heranführen und verhindern, dass diese überfordert sind. Denn an der Schnittstelle zwischen Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht gibt es zahlreiche Spezialprobleme, die zu berücksichtigen sind.
Dabei vertritt der Testamentsvollstrecker weder die Erben noch den Nachlass. Er ist vielmehr Verwalter des Nachlasses und vollstreckt als solcher den letzten Willen des Erblassers und stellt sicher, dass dieser auch im Sinne des Erblassers umgesetzt wird. Dazu nimmt der Testamentsvollstrecker den Nachlass in Besitz und kann über ihn verfügen. Er begleicht Verbindlichkeiten, erfüllt Vermächtnisse, wacht über die Einhaltung von Auflagen und verhindert den ungewollten Zugriff von Dritten auf den Nachlass. Bei einer Erbengemeinschaft betreibt er daneben die Verteilung unter den Erben. Hat der Erblasser eine Dauervollstreckung angeordnet, verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass auch über die Abwicklung des Erbfalls hinaus. Dies kann insbesondere bei minderjährigen oder jungen Erben vorteilhaft sein.
Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die neben einem Vertrauensverhältnis und sozialer Kompetenz auch eine enorme berufliche Qualifikation und Erfahrung erfordert. Denn der Testamentsvollstrecker muss sich oftmals nicht nur im Erb- und Zivilrecht, sondern auch im Steuerrecht und im Wirtschaftsrecht hervorragend auskennen. Um Bereich der Unternehmensnachfolge ist daneben eine betriebswirtschaftliche Kompetenz und unternehmerisches Denken unabdingbar.
Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater von Welzer & Partner kennen sich in diesen Bereichen hervorragend aus und verfügen über das notwendige betriebswirtschaftliche Know-How.
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