Neben der gesetzlichen Erbfolge, mit der oftmals nicht alle Erben einverstanden sind, oder einer Erbengemeinschaft, können auch fehlerhafte Testamente und Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblasser oder der Gültigkeit eines Testaments Auslöser für einen Erbstreit sein. Daneben führen aber auch oftmals mögliche Pflichtteilsansprüche und Differenzen mit einem vom Erblasser eingesetzten Testamentsvollstrecker zu Streitigkeiten zwischen den Erben.
Ein solcher Erbstreit verursacht nicht nur hohe Kosten. Erführt auch zu einer emotionalen Belastung für alle Beteiligten und ist nur schwer beizulegen. Daher untersuchen wir im Fall der Fälle zunächst gemeinsam mit Ihnen die möglichen Ursachen für die Streitigkeit sowie die Interessenlagen der Beteiligten. Auf dieser Grundlage entwickeln wir sodann geeignete Vorgehensweisen zur Beilegung des Erbstreits und zur strategischen Durchsetzung Ihrer Interessen und prüfen dabei zunächst vor allem die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung, um unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden. Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen oder von Ihnen nicht gewollt sein, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch und scheuen auch nicht die gerichtliche Auseinandersetzung.
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