Begleitung und Abwicklung von Erbengemeinschaften

Begleitung und Abwicklung von Erbengemeinschaften

Gibt es mehr als einen Erben, so bilden die Erben automatisch eine Erbengemeinschaft – egal ob sie damit einverstanden sind oder nicht. Die Interessen der einzelnen Miterben können dabei von Natur aus sehr unterschiedlich sein. Sowohl die Verwaltung der Erbengemeinschaft als auch die Verteilung des Erbes auf alle Mitglieder der Erbengemeinschaft stellt daher für fast jede Familie eine große Herausforderung dar.

Für die Erbengemeinschaft gelten komplizierte rechtliche Regelungen, da der Nachlass, solange er nicht endgültig zwischen den Erben aufgeteilt ist, allen Miterben zusammen gehört und von diesen gemeinschaftlich verwaltet werden muss. Bei der gemeinsamen Verwaltung des Nachlasses und dessen Aufteilung unter den einzelnen Miterben entstehen nicht selten Streitigkeiten unter den Erben.

Während des Bestehens einer Erbengemeinschaft helfen wir Ihnen dabei, Ihre Interessen zu sichern, indem wir bspw. Auskunftsansprüche durchsetzen, Ihre Teilhabe an der Verwaltung des Nachlasses gewährleisten und die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft sichern. Die komplexen erbrechtlichen Regelungen und die vielfachen Konfliktpunkte, die bei einer Erbengemeinschaft bestehen können, sprechen oftmals dafür, bereits früh eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft anzustreben, zumindest im Rahmen einer Teilauseinandersetzung. Gerade in Familienangelegenheiten gehen wir dabei mit großer Umsicht vor. Faire Gespräche mit allen Beteiligten verhindern oftmals langwierige und teure Prozesse. Sofern sich ein Prozess jedoch nicht vermeiden lässt, setzen wir Ihre Interessen auch gerichtlich mit Nachdruck durch.

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