Gerne erstellen wir für Sie Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen, damit Sie Ihren steuerlichen Pflichten nachkommen können und die Gefahr einer Steuerhinterziehung oder einer unerlaubten Steuerverkürzung vermieden wird.
Die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellt jedoch oftmals eine enorme Belastung dar und bringt die Gefahr mit sich, dass übertragenes Vermögen verkauft werden muss, um die angefallene Steuer zu begleichen. Dabei stehen dem Rechtsanwalt und Steuerberater auch nach einem Erbfall oder einer Schenkung Instrumente zur Verfügung, die den Anfall von Steuern reduzieren können. So kann beispielsweise im Erbfall durch die Ausschlagung der Erbschaft oder durch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen eine erhebliche Reduzierung der Steuerbelastung möglich sein.
Ihre Steuerberater und Rechtsanwälte von Welzer & Partner beraten Sie gerne hierzu im Umkreis von Villingen-Schwenningen, St. Georgen, Tuttlingen, Rottweil und Stuttgart.
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